Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
- VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Hund sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 , vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 RdNr. 20, vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNrn. 25 f.). - VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Hund sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 , vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 RdNr. 20, vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNrn. 25 f.). - VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 10.2806
Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Hund sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 , vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 RdNr. 20, vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNrn. 25 f.).
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG bedeutet, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BVerwG vom 15.2.1990 Az. 4 C 41/87 RdNr. 29). - VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
Aufenthaltsverbote gegen Dealer
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Es genügt, wenn der Adressat auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrunde liegenden Umständen die Regelung, die den Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH vom 18.2.1999 Az. 24 CS 98.3198 RdNr. 34). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Das kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts in Betracht (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453 RdNr.16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 13 B 1461/08
Pflicht zur Angabe des zur Erreichung des erwünschten Ziels einzusetzenden …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kann es allerdings notwendig sein, dass die Behörde nur das Ziel festlegt, das der Adressat durch eigene Maßnahmen erreichen muss, so dass eine Festsetzung der einzusetzenden Mittel entweder überhaupt nicht erfolgt oder dem Adressaten die Freiheit der Wahl zwischen mehreren vorgegebenen Handlungsalternativen eingeräumt wird (vgl. OVG NRW vom 6.11.2008 Az. 13 B 1461/08 RdNr. 16 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Ist es in der Vergangenheit zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, regelmäßig geboten (st.Rspr. d. Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.11.2005 - 24 CS 05.2714
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Das Verwaltungsgericht ist weiter zutreffend davon ausgegangen, dass eine Kombination von Leinen- und Maulkorbzwang nicht von vornherein gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt (vgl. BayVGH vom 21.11.2005 Az. 24 CS 05.2714 RdNr. 34).
- VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099
Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit …
Ist es in der Vergangenheit bereits zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, dann ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Vorliegen einer konkreten Gefahr auszugehen (…B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673, juris Rn. 8), mit der Folge, dass Maßnahmen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG regelmäßig geboten sind (B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688, juris Rn. 9, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791, juris Rn. 24). - VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673
Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …
In solchen Fällen sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, auch nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (st.Rspr.;… vgl. zuletzt BayVGH, B.v.31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v.28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24; 10 ZB 11.1837 m.w.N.).Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit einem Beißvorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch die vorherigen Beißvorfälle indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 24 ZS 00.2789 - juris Rn. 10; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 12.02.2020 - 10 ZB 19.2474
Anordnung des Leinenzwangs aufgrund konkreter Gefahren
Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Vorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 27;… B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235
Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen …
Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit einem Beißvorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Beißvorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v,. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151
Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für …
Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nachdem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit dem Vorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Vorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).
- OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG; …
Dass dem Betroffenen als Adressaten eines Verwaltungsaktes die Freiheit der Wahl zwischen mehreren vorgegebenen Handlungsalternativen eingeräumt wird, lässt die hinreichende Bestimmtheit der Grundverfügung des Beschwerdegegners nicht entfallen (vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. November 2008 - 13 B 1461/08 - juris: Rn. 16; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. September 2012 - 10 CS 12.1791 - juris: Rn. 29). - VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060
Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung
Eine konkrete Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1 LStVG genannten Rechtsgüter ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es in der Vergangenheit bereits zu einem Beißvorfall gekommen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24).Auch mögliche Fehlreaktionen von Passanten sind als eine von Hunden ausgehende Gefahr einzustufen, sodass im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, nämlich dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Hunden, etwaige nicht "hundegerechte" Reaktionen ihnen zuzuordnen sind (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 22; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24 m.w.N.).
- VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 13.1645
Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit des Rechtsmittels; erforderliche …
Auch wenn eine Kombination von Leinen- und Maulkorbzwang nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht von vornherein gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt (vgl. z.B. B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 28), sind die vom Kläger in seinem Fall geltend gemachten Bedenken gegen die Notwendigkeit dieser Kombination und die daraus abgeleitete Unverhältnismäßigkeit der angefochtenen Anordnung nach alledem geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zu begründen. - VG Bayreuth, 29.07.2021 - B 1 S 21.806
Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung im …
Das kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.09.2012 - 10 CS 12.1791 - juris, Rn. 24 m.w.N.). - VG Ansbach, 23.07.2018 - AN 15 S 17.02338
Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang
Dabei setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung grundsätzlich ein besonderes Vollzugsinteresse voraus, das über das hinausgeht, was den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BayVGH, B. v. 28.09.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24). - VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 1 S 22.166
Maulkorb- und Leinenzwang für große Hunde
- VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554
Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall
- VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460
Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls
- VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379
Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und …